Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen

Volltext

Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie unverzüglich der zuständigen Behörde mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung mindestens eines Beschäftigten gekommen ist.

Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und Todesfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden. Dabei müssen Sie genaue Angaben zur Tätigkeit machen und die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz angeben.

Wenn Sie die Anzeige bereits einer anderen Behörde mitgeteilt haben, können Sie die Anzeige in Kopie einreichen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Abteilung Arbeitsschutz.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 14.07.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie