Binnenschifffahrt - Thüringer Binnenschifffahrtsführerschein beantragen

Volltext

Für das Führen von Wasserfahrzeugen zur entgeltlichen Beförderung von Personen und Sachen auf Thüringer Gewässern ist eine Fahrerlaubnis gemäß der Thüringer Verordnung zur Regelung der Schiff- und Floßfahrt (ThürSchiffFloßVO) erforderlich.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Erforderliche Unterlagen

1. die Geburtsurkunde oder ein anderer Nachweis über Ort und Tag der Geburt,

2. ein Lichtbild,

3. ein Eignungsnachweis eines Dienstes nach § 6 Abs. 3 ThürSchiffFloßVO, der nicht älter als drei Monate ist,

4. die Erklärung, dass ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5  ThürSchiffFloßVO des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage bei der zuständigen Behörde beantragt wurde,

5. der Nachweis über die bestandenen Prüfungen nach § 8 ThürSchiffFloßVO

6. der Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. d. ThürSchiffFloßVO

Kosten

Es fallen Verwaltungskosten jeweils nach Genehmigungsaufwand an.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Voraussetzungen

  • Bestandene theoretische und praktische Prüfungen nach § 8 ThürSchiffFloßVO
  • Mindestalter: Kategorie A Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine 21 Jahre; Kategorie B Wasserfahrzeuge ohne Antriebsmaschine 18 Jahre

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Wochen bei vollständig eingereichten Unterlagen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 16.02.2022
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Rechtsbehelf

Wird im Zulassungsbescheid benannt.