Betriebserlaubnis für ein Einzelfahrzeug beantragen
Sie dürfen mit einem Fahrzeug grundsätzlich nur am Verkehr auf öffentlichen Straßen teilnehmen, wenn Sie hierfür eine Betriebserlaubnis erteilt worden ist.
Für Fahrzeuge, die betriebserlaubnispflichtig sind und für die keine Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, muss vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Einzelbetriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erteilt werden.
Eine Betriebserlaubniserteilung für ein Einzelfahrzeug erfolgt im Zusammenhang mit einer Fahrzeugzulassung oder für ein bereits zugelassenes Fahrzeug (technische Änderung).
Ansprechpunkt
Die Ausstellung einer Einzelbetriebserlaubnis müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebescheinigung
- bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder technischen Dienstes für den Kraftfahrzeugverkehr
-
Zulassungsbescheinigung Teil I + ggf. Teil II
-
elektronische Versicherungsbestätigungsnummer
-
Nachweis einer Hauptuntersuchung
-
SEPA-Lastschriftmandat
-
Die Vorlage der Versicherungsbestätigungsnummer und SEPA-Lastschriftmandat entfällt bei technischer Änderung.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 6, 9 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
- § 33 Straßenverkehrsgesetz
- § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVO)
Formulare
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Anträge zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Rechtsbehelf
Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht