Beschwerde über Arbeitsbedingungen einreichen

Volltext

Auf Grundlage der eingereichten Beschwerde / Anzeige zu offensichtlich Missständen in einem Betrieb, wird das betreffende Unternehmen einer Inspektion unterzogen. Dabei werden die Arbeitsschutzorganisation und die Gefährdungsbeurteilung vor Ort geprüft, beziehungsweise erforderliche Dokumente vom Arbeitgeber angefordert.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Regionalinspektion der Abteilung 6 Arbeitsschutz des TLV.

Erforderliche Unterlagen

Eine Beschwerde (formlos) kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Folgende Angaben werden zur Bearbeitung benötigt:

  • Angaben zum Arbeitgeber
  • Angaben zu Missständen bei den Arbeitsbedingungen

Kosten

Für den Beschwerdeführer fallen weder Gebühren noch Auslagen an. Erst bei tatsächlicher Mängelfeststellung auf der Seite des Arbeitsgebers können im Falle von Anordnungen etc. Gebühren und Auslagen entstehen.

Frist

Es gibt keine Fristen für die Entgegennahme einer Beschwerde.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Die Beschäftigten sind berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu unterbreiten. Deshalb sollte zuerst das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden.

Gibt es keine Lösung, nimmt das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Abteilung Arbeitsschutz auch vertrauliche Anzeigen entgegen. Die für den Betriebssitz örtlich zuständige Regionalinspektion kümmert sich um das Anliegen.

Verfahrensablauf

  • Eingang der Beschwerde online
  • Nicht Online: Folgehandlung der Behörde
    • Anforderung der Gefährdungsbeurteilung und die ihr zugrundeliegenden Informationen
    • Prüfung
    • Prüfbescheid an Arbeitgeber gegebenenfalls mit Nachforderungen und Fristsetzung
    • Inspektion vor Ort

Voraussetzungen

Voraussetzung sind offensichtliche Missstände der Arbeitsbedingungen in Unternehmen / Betrieben, über die sich Arbeitnehmer / davon betroffene Beschwerden möchten, um eine Verbesserung der Situation herbeizuführen.

Bearbeitungsdauer

Die Anforderung der Gefährdungsbeurteilung und die ihr zugrundeliegenden Informationen erfolgt 1 Woche ab Eingang der Beschwerde.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.09.2022
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie