Bescheinigung über Kenntnisse im Strahlenschutz in der Heilkunde am Menschen beantragen
Personen, die in der Heilkunde am Menschen unter Aufsicht und Verantwortung fachkundiger Ärztinnen, Ärzte oder anderer berechtigter Personen tätig werden und dafür Kenntnisse im Strahlenschutz benötigen, können die Überprüfung und Bescheinigung dieser Kenntnisse beantragen.
Die Bescheinigung dient als Nachweis, dass die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz für das jeweilige Anwendungsgebiet vorliegen. Sie kann gegenüber Arbeitgebenden, Strahlenschutzverantwortlichen oder Aufsichtsbehörden verwendet werden.
Die Bescheinigung bezieht sich auf die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe in der Heilkunde. Sie ist von der Fachkunde im Strahlenschutz zu unterscheiden. Kenntnisse im Strahlenschutz berechtigen grundsätzlich nur zur Tätigkeit unter ständiger Aufsicht und Verantwortung einer fachkundigen Person.
Bestehen begründete Zweifel, ob die erforderlichen Kenntnisse vorhanden sind, kann die zuständige Behörde eine Überprüfung der Kenntnisse veranlassen. Das Ergebnis der Überprüfung kann Grundlage für die Erteilung, Bestätigung oder den Widerruf einer Bescheinigung sein.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
- Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung
- Nachweise über praktische Tätigkeiten oder praktische Erfahrung im jeweiligen Anwendungsgebiet
- Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Strahlenschutzkursen, soweit erforderlich
- Gegebenenfalls weitere Nachweise, die zur Prüfung der Kenntnisse erforderlich sind
Kosten
Es fallen Gebühren an. Die Höhe wird nach der geltenden Gebührenordnung berechnet.
Frist
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
- Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse im Strahlenschutz regelmäßig durch geeignete Ausbildung, praktische Erfahrung und gegebenenfalls anerkannte Kurse.
- Bei begründeten Zweifeln kann die zuständige Behörde eine erneute Überprüfung der Kenntnisse veranlassen.
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag mit den erforderlichen Nachweisen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihre Kenntnisse.
- Sie erhalten einen Bescheid mit Gebührenrechnung und eine Bescheinigung über die festgestellten Kenntnisse im Strahlenschutz.
- Sie begleichen die Gebühren.
Voraussetzungen
- Sie benötigen für Ihre Tätigkeit in der Heilkunde Kenntnisse im Strahlenschutz.
- Sie verfügen über die für das Anwendungsgebiet erforderliche Ausbildung oder Einweisung.
- Sie können die erforderliche praktische Erfahrung nachweisen.
-
Sie legen die erforderlichen Nachweise vollständig vor.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit Ihrer eingereichten Unterlagen ab sowie vom Umfang der Prüfung.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.
Rechtsbehelf
Klage