Bescheinigung über Fachkunde im Strahlenschutz beantragen

Für zahlreiche Tätigkeiten mit ionisierender Strahlung oder radioaktiven Stoffen benötigen Sie Fachkunde im Strahlenschutz. Die Fachkunde weist nach, dass Sie über die notwendige theoretische Ausbildung, praktische Erfahrung und die erforderlichen Kenntnisse des Strahlenschutzes verfügen.

Sie können eine Bescheinigung über den Erwerb der erforderlichen Fachkunde bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Bescheinigung dient als offizieller Nachweis gegenüber Arbeitgebern, Strahlenschutzverantwortlichen, Genehmigungsbehörden und Aufsichtsbehörden.

Bestehen begründete Zweifel, dass Sie (weiterhin) über die erforderliche Fachkunde verfügen, kann die zuständige Stelle eine Überprüfung Ihrer Fachkunde veranlassen. Das Ergebnis der Überprüfung entscheidet über die Anerkennung oder Fortgeltung Ihres Fachkundenachweises.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag auf Prüfung und Bescheinigung der Fachkunde
  • Nachweis über die für das Anwendungsgebiet geeignete, abgeschlossene Ausbildung
  • Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Strahlenschutzkursen
  • Schriftliche Bestätigung über den Erwerb der praktischen Erfahrung durch fachliche verantwortliche Personen
  • Gegebenenfalls weitere Nachweise, die zur Prüfung der Fachkunde erforderlich sind

Kosten

Es fallen Gebühren an. Die Höhe wird nach der geltenden Gebührenordnung berechnet.

Frist

keine

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

  • Legen Sie den Nachweis über die Aktualisierung der zuständigen Stelle auf Anforderung vor. Aktualisieren Sie Ihre Fachkunde grundsätzlich mindestes alle 5 Jahre.
  • Wenn begründete Zweifel an Ihrer Fachkunde bestehen, kann die zuständige Stelle eine Überprüfung veranlassen. Die Anerkennung der Fachkunde kann unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen oder mit Auflagen versehen werden.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag mit den erforderlichen Nachweisen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihre Fachkunde.
  • Sie erhalten einen Bescheid mit Gebührenrechnung und eine Bescheinigung über die Fachkunde im Strahlenschutz.
  • Sie begleichen die Gebühren.

Voraussetzungen

  • Sie benötigen die Fachkunde im Strahlenschutz für ein gesetzlich geregeltes Anwendungsgebiet.
  • Sie verfügen über die für das Anwendungsgebiet erforderliche Ausbildung.
  • Sie verfügen über die erforderliche praktische Erfahrung.
  • Sie haben an den erforderlichen anerkannten Strahlenschutzkursen erfolgreich teilgenommen.
  • Die vorgelegten Nachweise belegen die Voraussetzungen für die Anerkennung der Fachkunde.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit Ihrer eingereichten Unterlagen ab sowie vom Umfang der Prüfung.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.09.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Rechtsbehelf

Klage

Urheber

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