Beamtenausbildung im mittleren nichttechnischen Dienst
Volltext
Eine Vielzahl der Aufgaben in der Kommunalverwaltung sowie in der staatlichen allgemeinen Verwaltung wird von Beamtinnen und Beamten des mittleren Dienstes wahrgenommen. Die in der Ausbildung erworbenen Sach- und Rechtskenntnisse befähigen Sie, Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben richtig und sinnvoll anzuwenden. Die Fachkenntnisse, die Sie während der Ausbildung erwerben sowie deren methodische und selbstständige Anwendung bilden die Voraussetzung, dass Sie sachlich und rechtlich richtige Entscheidungen treffen.
Ansprechpunkt
Zuständig für die Einstellung der Anwärter sind das Thüringer Landesverwaltungsamt, die Verwaltungen der Landkreise, der kreisfreien Städte, der Verwaltungsgemeinschaften oder Gemeinden, wenn diese keiner Verwaltungsgemeinschaft angehören, sowie Zweckverbände und der Kommunale Versorgungsverband.
Das für die Laufbahn des mittleren nichttechnischen Dienstes in der staatlichen und kommunalen Verwaltung zuständige Ministerium kann in diesem Zusammenhang andere Verwaltungen als Einstellungs- oder Ausbildungsbehörde anerkennen, wenn eine ordnungsgemäße Ausbildung gewährleistet ist.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesverwaltungsamt