Bauen - Antrag auf Teilbaugenehmigung

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Volltext

Die Bearbeitung eines Bauantrags in der Bauaufsichtsbehörde benötigt eine gewisse Bearbeitungszeit. Um bereits vor dem Erteilen einer Baugenehmigung mit dem Bau beginnen zu können, können Sie eine Teilbaugenehmigung zu beantragen. Diese ermöglicht es Ihnen, beispielsweise bereits eine Baugrube herzustellen oder einzelne Bauteile oder Bauabschnitte umzusetzen. Hierzu müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung stellen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

Kosten

Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.



Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Antragsformulare oder welcher Onlinedienst für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen.

Das kann je Kommune unterschiedlich sein.

Voraussetzungen

Der zugrunde liegende Bauantrag muss in Bezug auf die Teilbaugenehmigung vollständig sein.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 22.07.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur