Bauen - Antrag auf Bauaufsichtliche Zustimmung
Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben die keine Genehmigung, Genehmigungsfreistellung oder Bauüberwachung erfordern, benötigen eine Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Rechtsgrundlage(n)
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 17.07.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur