Bauen - Antrag auf Bauaufsichtliche Zustimmung

Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben die keine Genehmigung, Genehmigungsfreistellung oder Bauüberwachung erfordern, benötigen eine Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt. 

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.07.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur