Ausnahmegenehmigung synthetische Vitamine im Öko-Landbau füttern beantragen
Volltext
Wenn Sie ein zertifiziertes Bio-Unternehmen sind und synthetische Vitamine A und/oder D und/oder E an ihre Wiederkäuer verfüttern möchten, dann benötigen Sie vor der Fütterung die Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an Ihre Kontrollstelle.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag
Kosten
Der Bescheid ist kostenpflichtig gemäß der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL) .
- 75,- Euro
Frist
Es gibt keine Fristen zu beachten.
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 24 Absatz 3 Buchstabe e) ii) der Verordnung (EU) Nr. 2018/848 (Öko-Verordnung)
- Art. 4 i. V. m. Anhang III Teil B Nr. 3 a) der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja Formular, kein Onlinedienst
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Ausnahmegenehmigung über ihre Kontrollstelle bei der zuständigen Stelle:
- Formular von Kontrollstelle geben lassen
- Formular ausfüllen und unterschreiben
- an Kontrollstelle senden
- Kontrollstelle leitet Antrag an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) weiter
- TLLLR bescheidet Antrag und sendet Bescheid an Unternehmer und Kopie an Kontrollstelle
Voraussetzungen
Bei den eingesetzten Vitaminen handelt es sich um naturidentische Vitamine, die nur über handelsübliche Mineralfutter oder andere Ergänzungsfuttermittel (vitaminierte Kraftfutter) gefüttert werden.
Urheber
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 / Öko-Kontrolle
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.