Ausländische Berufsqualifikation als Lehrerin oder Lehrer aus einem Drittstaat anerkennen lassen
Volltext
Die Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer ist reglementiert. Das bedeutet: Sie müssen eine spezifische Qualifikation nachweisen, wenn Sie als Lehrerin oder Lehrer in Thüringen ohne Einschränkungen arbeiten wollen. Für den Nachweis einer ausländischen Qualifikation können Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragen.
Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle Ihre in einem Drittstaat erworbene Berufsqualifikation mit der Berufsqualifikation in Thüringen. Für die Anerkennung muss Ihre Berufsqualifikation gleichwertig sein.
Sie können den Antrag für das Verfahren auch aus dem Ausland stellen.
Sie müssen für die Arbeit als Lehrerin oder Lehrer neben der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation weitere Voraussetzungen erfüllen. Die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation führt somit nicht direkt zur Einstellung in den Thüringer Schuldienst. Hierfür müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen, die in einem anderen Verwaltungsverfahren geprüft werden.
Für die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation muss die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit einer Thüringer Lehramtsbefähigung festgestellt werden.
In Thüringen ist die Lehramtsausbildung schulartbezogen und umfasst
- als erste Phase ein universitäres Studium mit dem Abschluss der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt oder einem als gleichwertig anerkannten Hochschulabschluss und
- als zweite Phase die pädagogisch-praktische Ausbildung im Vorbereitungsdienst mit dem Abschluss der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt.
Mit dem Abschluss der Zweiten Staatsprüfung erwirbt man die Berufsqualifikation für das jeweilige Lehramt und kann als Lehrerin oder Lehrer in den staatlichen Schuldienst eingestellt werden.
Die Lehramtsausbildung in Thüringen erfolgt
- für das Lehramt an Grundschulen in drei Ausbildungsfächern, darunter in den Pflichtfächern Deutsch (als Muttersprache), Mathematik und einem dritten Grundschulfach;
- für das Lehramt an Regelschulen in zwei Ausbildungsfächern;
- für das Lehramt an Gymnasien in zwei Ausbildungsfächern oder in einem der Doppelfächer Kunsterziehung oder Musik;
- für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in einer beruflichen Fachrichtung und einem zweiten Ausbildungsfach;
- für das Lehramt für Förderpädagogik in zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen und in zwei allgemeinbildenden Fächern. Eines der allgemein bildenden Fächer muss Deutsch (als Muttersprache) oder Mathematik sein.
Wenn sich Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation als Lehrerin oder Lehrer nur auf einzelne der in Thüringen vorgesehenen Ausbildungsfächer bezieht, besteht zudem die Möglichkeit einer Teilanerkennung.
Eine Anstellung als Lehrkraft an Schulen in freier Trägerschaft oder an staatlichen Schulen im Rahmen von zeitlich befristeten Verträgen (zum Beispiel Vertretungslehrkraft) ist in Einzelfällen auch ohne Anerkennung Ihrer Lehrerberufsqualifikation möglich. Sie sollten sich in diesen Fällen direkt bei der Schule, an der Sie arbeiten möchten, oder bei dem zuständigen Staatlichen Schulamt bewerben.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Erforderliche Unterlagen
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular
- Identitätsnachweis (zum Beispiel Ausweis, Pass)
- Urkunde über die Namensänderung (soweit zutreffend)
-
Diplom oder Ausbildungsnachweis, aus dem sich die im Ausland erworbene Qualifikation für den Lehrerberuf ergibt,
- einschließlich der Urkunde über den akademischen Grad
- der Zeugnisanlagen zu den Studienfächern/Studienmodulen
- des Nachweises der Ausbildungsdauer
- der Prüfungs- und Studienordnungen und Übersichten der Prüfungs- und Studienleistungen
- Hinweis: Falls mehrere für die Berufsqualifikation als Lehrerin beziehungsweise Lehrer relevante Ausbildungen absolviert wurden, sind die Ausbildungsnachweise für alle Abschlüsse einzureichen.
- Nachweis über einschlägige Berufserfahrungen als Lehrerin oder Lehrer (Bescheinigungen über die Dauer und Art der bisher ausgeübten beruflichen Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer mit Angabe der Schule/der unterrichteten Fächer sowie der Klassenstufen/Altersstufen der Schülerinnen und Schüler)
- gegebenenfalls sonstige Befähigungsnachweise, die für den Beruf der Lehrerin oder Lehrers relevant sind
- Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung als Lehrerin oder Lehrer im Ausbildungsstaat (mit Angabe, welche Fächer in welchen Klassenstufen/Altersstufen im Ausbildungsstaat unterrichtet werden dürfen)
- gegebenenfalls erteilter Bescheid eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland.
Alle Unterlagen müssen Sie im Original oder als beglaubigte Kopie und in der Regel in deutscher Sprache vorlegen. Sind die Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, benötigen Sie zusätzlich eine Übersetzung von einem öffentlich bestellten Übersetzer.
Kosten
- Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem Aufwand des Anerkennungsverfahrens.
kostenfrei bei Leistungsbezug nach dem SGB II oder SGB XII oder analogen Leistungen
Verwaltungsgebühr: Mindestens 75,00 EUR, höchstens 600,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Frist
Für die Antragstellung sind keine Fristen zu beachten.
Es besteht eine Abgabefrist für den Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung oder zur Teilnahme an einem Anpassungslehrgang. Diese wird im Feststellungsbescheid festgelegt.
Rechtsgrundlage(n)
- Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (ThürBQFG)
- Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG)
- Thüringer Lehrämteranerkennungsverordnung
- EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für öffentliche Leistungen nach dem Thüringer Anerkennungsgesetz (ThürVwKostOAnerkG)
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Ausübung des Lehrerberufs müssen Sie außerdem Kenntnisse in der deutschen Sprache mindestens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen, Sprachkenntnisse auf dem Niveau C2 des GER sollten Sie anstreben.
Verfahrensablauf
Den Anerkennungsantrag können Sie per Post oder online stellen.
Wenn Sie den Antrag postalisch stellen möchten:
- Laden Sie das Formular „Antrag zur Anerkennung von Berufsqualifikationen für Lehrämter, die im Ausland erworben wurden“ herunter.
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise in der vorgeschriebenen Form bei und senden Sie alle Unterlagen an das für das Schulwesen zuständige Thüringer Ministerium (Anerkennungsbehörde).
- Die Anerkennungsbehörde prüft Ihren Antrag.
- Sie stellt fest, ob und ggf. welche Defizite Ihre Ausbildung aufweist. Sofern Sie einen Nachweis über Zeiten einer beruflichen Tätigkeit erbringen, wird geprüft, ob die in praktischer Erfahrung erworbenen Kenntnisse die festgestellten Defizite ganz oder teilweise ausgleichen.
- Stehen der Anerkennung nicht ausgeglichene Defizite entgegen, teilt Ihnen dies die Anerkennungsbehörde in einem Bescheid mit, in dem Sie über die in Betracht kommenden Ausgleichsmöglichkeiten informiert werden.
- Ausgehend von den festgestellten Defiziten enthält dieser Bescheid neben der Abgabefrist für den Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung oder zur Teilnahme an einem Anpassungslehrgang Informationen über die Dauer, die Durchführung und die wesentlichen Inhalte des Anpassungslehrgangs oder über die ausgewählten Sachgebiete der Eignungsprüfung und deren Durchführung, Inhalt und Dauer.
- Ergibt die Überprüfung, dass keine Defizite vorliegen oder wurden festgestellte Defizite durch den Nachweis beruflicher Tätigkeit als Lehrer ausgeglichen oder die Eignungsprüfung oder der Anpassungslehrgang erfolgreich absolviert, so wird Ihre Ausbildung als Qualifikation zur Berufsausübung als Lehrer für mindestens ein Fach einer Schulart in Thüringen anerkannt.
- Einen Anspruch auf Einstellung in den staatlichen Schuldienst können Sie aus der Bescheinigung nicht ableiten.
Wenn Sie den Antrag online stellen wollen:
- Rufen Sie das „Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ auf. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und die benötigten Nachweise.
- Ihre beglaubigten Dokumente müssen Sie auf dem Postweg einreichen.
- Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren beim postalischen Antrag.
Voraussetzungen
- Sie weisen einen Ausbildungsnachweis im Sinne des Artikels 11 Buchst. c, d oder e der Richtlinie 2005/36/EG nach.
- Ihre Berufsqualifikation ist abgeschlossen und berechtigt Sie im Ausbildungsland zur unmittelbaren Ausübung des Lehrerberufs.
- Ihre Berufsqualifikation bezieht sich auf mindestens ein Fach, das auch in Thüringen in der entsprechenden Schulart unterrichtet wird.
- Ihre Ausbildung weist im Vergleich zu einer Thüringer Lehrerausbildung keine wesentlichen fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen, bildungswissenschaftlichen oder schulpraktischen Defizite auf.
- Gegebenenfalls festgestellte Defizite können Sie durch Berufserfahrung oder andere Ausbildungsnachweise ausgleichen.
- Im Falle nicht ausgeglichener Defizite absolvieren Sie erfolgreich eine Eignungsprüfung oder einen Anpassungslehrgang.
Bearbeitungsdauer
Eine Entscheidung über die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsnachweises wird Ihnen innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Unterlagen mitgeteilt. Die Frist kann einmal angemessen verlängert werden, wenn dies wegen der Besonderheiten der Angelegenheit gerechtfertigt ist.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Rechtsbehelf
Wenn Sie gegen die Entscheidung vorgehen möchten, wenden Sie sich bitte zunächst an die Anerkennungsbehörde.
Innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Feststellungs- beziehungsweise Anerkennungsbescheides kann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.