Auskunft aus dem Vereinsregister

Volltext

Das Vereinsregister ist öffentlich und hat den Zweck, die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse der in das Vereinsregister eingetragenen Vereine jederzeit für Dritte leicht feststellbar zu machen und damit die Sicherheit im Rechtsverkehr zu erhöhen. Durch eine Auskunft können Sie sich beispielsweise darüber informieren, wer als Vorstand einen Verein nach außen vertritt. Auch der Vereinsname, Sitz des Vereins und der Tag der Satzungserrichtung sind recherchierbar. Auskunft aus dem Vereinsregister kann Jedermann erhalten. Von den Vereinsregistereintragungen können Sie sich Abschriften durch das Amtsgericht anfertigen lassen, die bei Bedarf auch beglaubigt werden können. Die Recherche im Vereinsregister können Sie bequem über das Internet bewerkstelligen.

Für darüberhinausgehende Anliegen wenden Sie sich an das für den Vereinssitz zuständige Amtsgericht. Dieses können Sie gerne hier recherchieren:

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das für den Vereinssitz zuständige Amtsgericht.

Erforderliche Unterlagen

Grundsätzlich sind keine Nachweise erforderlich.

Kosten

  • Auskunft aus dem Vereinsregister: gebührenfrei;
  • unbeglaubigte Abschrift aus dem Vereinsregister: 10,-EUR;
  • beglaubigte Abschrift aus dem Vereinsregister: 20,-EUR;
  • Abrufgebühr für ein Dokument bei der Onlinerecherche: 1,50 EUR

Frist

Grundsätzlich sind keine Fristen bei Beauskunftungen zu beachten.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Verfahrensablauf

Grundsätzlich müssen Sie keinen Verfahrensablauf beachten. In der Regel können Sie durch eine Onlinerecherche im Vereinsregister die gewünschten Informationen erlangen. Andernfalls können Sie sich an das zuständige Vereinsregistergericht wenden.

Voraussetzungen

Die Auskunft aus dem Vereinsregister ist für Jedermann.

Bearbeitungsdauer

Die Onlinerecherche findet über das Internet in Echtzeit statt. Für gezielte Anliegen an das zuständige Vereinsregistergericht ist mit den geschäftsüblichen Bearbeitungszeiten zu rechnen. Diese sind abhängig vom Geschäftsaufkommen des jeweiligen Gerichts.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.10.2021
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Onlinedienste