Architektenkammer - Anzeige der berufspraktischen Tätigkeit unter Aufsicht
Volltext
Als Absolvent der Fachrichtung Architektur müssen Sie die berufspraktische Tätigkeit unter der Aufsicht eines Berufsangehörigen der Fachrichtung Architektur oder der Architektenkammer Thüringen absolvieren.
Die Aufsicht erfolgt durch stichprobenartige Kontrollen über Ihre Tätigkeit und Ihre Leistungen. Die aufsichtführende Person beziehungsweise die Architektenkammer Thüringen hat darauf zu achten, dass Ihnen während der praktischen Tätigkeit die Inhalte gemäß des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes vermittelt werden.
Wollen Sie das Berufspraktikum außerhalb der Bundesrepublik Deutschland absolvieren, müssen Sie dies der aufsichtführenden Person oder Stelle vorab der Architektenkammer Thüringen mitteilen und von dieser genehmigen lassen.
Die berufspraktische Tätigkeit, die in einem anderen Mitgliedstaat oder nach dem Recht der Europäischen Union gleichgestellten Staat absolviert wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Architektenkammer Thüringen anerkannt werden. In einem Drittland absolvierte berufspraktische Tätigkeiten können berücksichtigt werden.
Den Beginn der berufspraktischen Tätigkeit müssen Sie der Architektenkammer Thüringen vorher anzeigen.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Architektenkammer Thüringen.
Erforderliche Unterlagen
Zusammen mit der Anzeige müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Nachweis eines Studienabschlusses in der Fachrichtung Architektur
- Identitätsnachweis
- Nachweis über die Staatsangehörigkeit
Legen Sie alle Unterlagen und Bescheinigungen in Kopie vor. Zudem müssen Sie von allen Unterlagen und Bescheinigungen grundsätzlich Übersetzungen in deutscher Sprache vorlegen, die von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellt worden sind.
Kosten
- Gebühr: 80,00 EUR (Vorkasse: nein)
Frist
Die Anzeige über der berufspraktischen Tätigkeit muss vor deren Aufnahme erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Anzeige der berufspraktischen Tätigkeit unter Aufsicht
Hinweise (Besonderheiten)
Die Stellen zur Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung des Netzwerkes "Integration durch Qualifizierung" (IQ-Netzwerk) beraten und begleiten Sie gern vor, im und nach dem Anerkennungsverfahren.
Verfahrensablauf
- Sie reichen die Anzeige mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Architektenkammer Thüringen ein.
- Die Architektenkammer prüft, ob die Voraussetzungen für die Eintragung in die Architektenliste der Fachrichtung Architektur gemäß des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes vorliegen und ob gegebenenfalls Unterlagen nachgereicht werden müssen.
- Liegen die Voraussetzungen nicht vor, weist die Architektenkammer Sie darauf hin.
Bearbeitungsdauer
- 1 Monat(e)
Urheber
Zuständige Stelle
Architektenkammer Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Architektenkammer Thüringen