Arbeitsmittel Schadensfall bei Verwendung anzeigen

Volltext

Der zuständigen Behörde sind Schadensfälle, bei denen Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben unverzüglich anzuzeigen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Regionalinspektion des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz.

Erforderliche Unterlagen

Die Anzeige muss nachfolgende Angaben enthalten:

  • Schilderungen zum Unfallhergang,
  • zum Versagen der Bauteile/sicherheitstechnischen Einrichtungen

Kosten

Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Anzeige kann online erfolgen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.11.2022
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie