Anzeige des Wechsels des Betreibers einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Volltext

Nach einem Wechsel des Betreibers einer nach § 46 Abs. 2 oder 3 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) prüfpflichtigen Anlagen (ausgenommen Heizölverbraucheranlagen) hat der neue Betreiber den Wechsel unverzüglich anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

ausgefülltes Anzeigeformular

Kosten

  • Die Höhe der Gebühr bestimmt sich aus der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz. Die Gebührenhöhe ist von der Art der Anlage und des damit verbundenen Prüfaufwandes abhängig.

    Gebühr: Mindestens 60,00 EUR, höchstens 2500,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Frist

Die Anzeige des Betreiberwechsel ist durch den neuen Betreiber unverzüglich nach dem Wechsel vorzunehmen.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Hinweise (Besonderheiten)

Verfahrensablauf

Der neue Betreiber wird von der Wasserbehörde in einer Datenbank oder einem Verzeichnis erfasst.

Voraussetzungen

Benennung der betreffenden Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, des bisherigen und des neuen Betreibers

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung einer Anzeige dauert durchschnittlich zwei Wochen.

Urheber

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Untere Wasserbehörden beim örtlich zuständigen Landratsamt oder der örtlich zuständigen kreisfreien Stadt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 30.12.2022
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Rechtsbehelf

Widerspruch