Anzeige des Wechsels des Betreibers einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Volltext
Nach einem Wechsel des Betreibers einer nach § 46 Abs. 2 oder 3 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) prüfpflichtigen Anlagen (ausgenommen Heizölverbraucheranlagen) hat der neue Betreiber den Wechsel unverzüglich anzuzeigen.
Erforderliche Unterlagen
ausgefülltes Anzeigeformular
Kosten
- Die Höhe der Gebühr bestimmt sich aus der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz. Die Gebührenhöhe ist von der Art der Anlage und des damit verbundenen Prüfaufwandes abhängig.
Gebühr: Mindestens 60,00 EUR, höchstens 2500,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Frist
Die Anzeige des Betreiberwechsel ist durch den neuen Betreiber unverzüglich nach dem Wechsel vorzunehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Hinweise (Besonderheiten)
Verfahrensablauf
Der neue Betreiber wird von der Wasserbehörde in einer Datenbank oder einem Verzeichnis erfasst.
Voraussetzungen
Benennung der betreffenden Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, des bisherigen und des neuen Betreibers
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung einer Anzeige dauert durchschnittlich zwei Wochen.
Urheber
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Untere Wasserbehörden beim örtlich zuständigen Landratsamt oder der örtlich zuständigen kreisfreien Stadt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Rechtsbehelf
Widerspruch