Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses
Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein internationaler Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.
Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land dies vorschreibt. Der internationale Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Gesundheitsamt des Sterbeortes.
Erforderliche Unterlagen
- beglaubigten Auszugs aus dem Streberegister (Sterbeurkunde)
- Überführungsroute und Beförderungsmittel
Kosten
Die Gebührenerhebung für die Ausstellung eines Leichenpasses erfolgt auf Grundlage der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (ThürVwKostOMASGF) in Verbindung mit der Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO).
Frist
Sofern eine Erdbestattung oder Einäscherung nicht innerhalb von zehn Tagen nach Feststellung des Todes durchgeführt werden kann, können Sie bei dem Gesundheitsamt des Sterbeortes gegebenenfalls eine Fristverlängerung beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie