Anliegerbescheinigung Ausstellung beantragen

Volltext

Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

Anliegerbescheinigungen sind freiwillige Erklärungen der Stadt oder der Gemeinde über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg. Wenn Sie ein Grundstück bebauen wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
 
  Dabei kommen folgende Abgaben beziehungsweise Beiträge in Betracht:

  • Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. BauGB), Straßenausbaubeiträge
  • Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgaben (§ 135 a BauGB)
  • Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
  • Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f. BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
  • Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 BSchG)
  • Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen
  • Beiträge auf Grund von Leistungen des Wasser-/Abwasserzweckverbände
  • Versiegelungsabgaben
  • Walderhaltungsabgaben

Ansprechpunkt

Nähere Auskünfte, ob und bei welcher Stelle Sie die Bescheinigung erhalten, bekommen Sie von Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung.

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag mit der Anschrift des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
  • Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)
  • Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
  • Flurkartenauszug (Kopie)

Kosten

Die Ausstellung von Anliegerbescheinigungen ist kostenpflichtig. Die Gebühren sind regional unterschiedlich.

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Vor einem Notartermin sollte die Bescheinigung nicht zu spät beantragt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Die Anliegerbescheinigung ist bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
  • In Thüringen ist die zuständige Behörde für die Ausstellung der Anliegerbescheinigung die Gemeinde oder Stadt, in deren Gebiet das Grundstück liegt. 
  • Je nach Kommune sind unterschiedliche Fachbereiche zuständig, etwa Bauverwaltung, Tiefbauamt, Beitragsabteilung, Kämmerei oder Bürgerdienste. 
  • Der Antrag kann je nach Gemeinde online, schriftlich, formlos oder über ein Formular gestellt werden. 
  • Manche Kommunen verlangen eine Gebühr. 
  • Bearbeitungszeiten können variieren, insbesondere wenn mehrere Stellen beteiligt sind oder historische Abrechnungsunterlagen geprüft werden müssen. 
  • Vor einem Notartermin sollte die Bescheinigung deshalb nicht zu spät beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt circa eine Woche, Bearbeitungszeiten können variieren.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal