Anerkennung für berufsfachschulische und fachschulische Abschlüsse mit einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen

Volltext

Sie können einen Antrag auf ein Verfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation stellen, wenn Sie eine im Ausland abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen und in Thüringen arbeiten wollen. Un- oder angelernte Personen ohne formalen Berufsabschluss können keinen Antrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit ihrer Qualifikation stellen.

Sie sollen das im Internet veröffentlichte Antragsformular verwenden. Bestandteil dieses Antrags ist das Informationsblatt, welches die einzureichenden Unterlagen und die entstehenden Gebühren benennt.

Im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden schulische berufliche Qualifikationen bewertet, die nach landesrechtlicher Regelung bis zur Ebene der Fachschulabschlüsse an Berufsbildenden Schulen erworben werden können.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen folgende Unterlagen einreichen:

  • das Antragsformular auf Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen 
  • eine tabellarische Aufstellung der absolvierten Aus- und Weiterbildungen und der ausgeübten Erwerbstätigkeit in deutscher Sprache
  • einen Identitätsnachweis
  • die im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweise in der Originalsprache und in deutscher Übersetzung (Original der Abschlusszeugnisse, einschließlich der jeweiligen Fächer- und Notenübersichten, gegebenenfalls einschließlich der Angaben auf der Rückseite der Zeugnisse zum verwendeten Notensystem)
  • einen Nachweis der Erwerbsabsicht in Thüringen (Für Antragsteller mit Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einem weiteren Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz sowie für Staatsangehörige dieser Staaten ist diese Darlegung im Allgemeinen entbehrlich.)
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung (sofern vorhanden) in Originalsprache und deutscher Übersetzung, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind
  • Sonstige Befähigungsnachweise (zum Beispiel Zeugnisse über Weiterbildungen, Lehrgänge, Kurse) in Originalsprache und deutscher Übersetzung
  • vorherige Bescheide zur beruflichen Anerkennung (sofern vorhanden)

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: Mindestens 75,00 EUR, höchstens 600,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Frist

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Hinweise (Besonderheiten)

Im Falle von Zweifeln an der Echtheit der in Kopie vorgelegten Unterlagen behalten wir uns das Recht vor, die Vorlage des Originals zu verlangen. Dies dient der Sicherstellung der Authentizität der Dokumente. Sollte sich der Verdacht auf Urkundenfälschung erhärten, wird dies zur Anzeige gebracht, und strafrechtliche Schritte eingeleitet.

Verfahrensablauf

  • Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  • Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft. Es werden Ihre persönlichen Voraussetzungen überprüft.
  • Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird die Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Berufsabschlusses anerkannt.
  • Sie erhalten einen Bescheid und gegebenenfalls nach Zahlung der erhobenen Gebühr die Anerkennungsbescheinigung.

Voraussetzungen

Ein Antrag auf Berufsanerkennung kann nur gestellt werden, wenn Sie einen im Ausland erworbenen Berufsabschluss nachweisen können.

Eine Gleichwertigkeit kann festgestellt werden, wenn zwischen den von Ihnen nachgewiesenen Berufsqualifikationen und der entsprechenden landesrechtlich geregelten Berufsbildung keine wesentlichen Unterschiede bestehen.

Bearbeitungsdauer

  • 3 Monat(e)

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.06.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid können Sie beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen.