Anerkennung einer Aus- oder Weiterbildungseinrichtung gemäß § 9 ChemKlimaschutzV

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Für bestimmte Tätigkeiten an Kälte-Klimatechnik wird eine persönliche Sachkundebescheinigung oder die Teilnahme an einem Auffrischungskurs nach § 5 Absatz 1 ChemKlimaschutzV benötigt. Neben den IHKs, Handwerkskammern und -innungen können nach einer staatlichen Anerkennung auch andere Aus- und Weiterbildungseinrichtungen oder Unternehmen entsprechende Prüfungen beziehungsweise Auffrischungskurse anbieten und oben genannte Sachkundebescheinigungen ausstellen. Sie können die Anerkennung gemäß § 9 ChemKlimaschutzV Ihrer Einrichtung oder Ihres Unternehmens beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz beantragen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Referat 73 - Marktüberwachung, Chemikaliensicherheit.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Anerkennung einer Aus- oder Weiterbildungseinrichtung oder eines Unternehmens gemäß § 9 ChemKlimaschutzV
  • Lehrplan und Prüfer- beziehungsweise Referentenverzeichnis
  • Mess- und Apparateliste
  • Lehrgangsunterlagen
  • Muster der Sachkunde- beziehungsweise Teilnahmebescheinigung
  • Sofern Prüfungen durchgeführt werden sollen:
    • Prüfungsordnung
    • Katalog der Prüfungsfragen des Theorieteils (mit Musterlösungen)
    • Verzeichnis der praktischen Prüfungsaufgaben (mit Wertungskriterien)
    • Musterprüfungen
    • Beschreibung der Räumlichkeiten

Kosten

  • Gebühr darf § 21 Absatz 4 Satz 3 ThürVwKostG die tatsächlich entstandenen Kosten nicht überschreiten.

    Verwaltungsgebühr: Mindestens 5,00 EUR, höchstens 50000,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Frist

Es gibt keine Fristen.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Verfahrensablauf

  • Der Antrag soll online gestellt werden, eine postalische Antragstellung ist im begründeten Ausnahmefall möglich.
  • Wir empfehlen ein Vorgespräch mit der Behörde.

Voraussetzungen

  • Es werden hohe Anforderungen an die Unabhängigkeit der Einrichtung oder des Unternehmens gestellt.
  • Qualifiziertes Personal und eine entsprechende Ausrüstung mit Werkzeugen und Messinstrumenten ist erforderlich.
  • Für Prüfungen sind geeignete Räumlichkeiten vorzuhalten.

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.08.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Onlinedienste

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht