Änderung Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten mitteilen
Sie haben festgestellt, dass Ihre eingereichte Erklärung zur Feldesabgabe für das Vorjahr unvollständig oder fehlerhaft ist? Wenn dazu bisher noch kein Bescheid erlassen wurde, können Sie Ihren Antrag korrigieren.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Für die beantragte Verwaltungsleistung fallen Gebühren an. Die Gebühren bestimmen sich nach der Art der Leistung. Die Höhe ergibt sich aus der aktuell gültigen Verwaltungskostenordnung (ThürVwKostOMUEN).
Frist
Sie können den Antrag auf Änderung nur nach der Abgabe des ursprünglichen Antrags „Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten Entgegennahme“ und vor Erhalt der Festsetzung der Feldesabgabe von der Behörde stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Änderung der Feldesabgabeerklärung online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Wenn Sie die Änderung online über die Plattform "BergPass" vornehmen möchten:
- Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
- Für die Anmeldung benötigen Sie ein „Mein Unternehmenskonto“ oder eine BundID.
- Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
Weiterer Ablauf:
- Die zuständige Bergbehörde prüft Ihre Änderung der Feldesabgabeerklärung und die eingereichten Unterlagen
- Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Die Behörde setzt die Feldesabgabe fest.
- Sie erhalten einen Bescheid, in dem Ihnen die Höhe der Feldesabgabe mitgeteilt wird.
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine Bergbauberechtigung zum gewerblichen Aufsuchen von Bodenschätzen.
- Sie suchen bergfreie Bodenschätze innerhalb Ihres Erlaubnisfeldes auf.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Bundesland, in welchem das Gebiet liegt, für das Sie eine Erlaubnis zur Aufsuchung von Bodenschätzen besitzen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Rechtsbehelf
- Widerspruch, der von der zuständigen Bergbehörde bearbeitet wird
- gegebenenfalls anschließende Klage beim Verwaltungsgericht
Abhängig von der Art der Entscheidung ist gegebenenfalls der Widerspruch oder Klage zulässig. Welcher Rechtsbehelf zur erhoben ist, entnehmen Sie bitte der Entscheidung, gegen die Sie vorgehen wollen.