Sachgebiet Bauordnung
Schloßstraße 24
07318 Saalfeld/Saale
Öffnungs- und Sprechzeiten
Öffnungs- und Sprechzeiten
- Dienstag:
09:00 bis 12:00 Uhr
13:00 bis 16:00 Uhr - Donnerstag:
09:00 bis 12:00 Uhr
13:00 bis 18:00 Uhr - Freitag:
09:00 bis 12:00 Uhr
Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle
(nur mit Terminvereinbarung)
- Montag, Mittwoch, Freitag:
08:00 bis 14:00 Uhr
- Dienstag, Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr
Postanschrift
Postanschrift
Schloßstraße 24
07318 Saalfeld/Saale
Kontakte Untere Bauaufsichtsbehörde
Kontakte Untere Bauaufsichtsbehörde
Sachgebietsleitung
- Telefon 03671 823-936
- Stellvertretung: Telefon 03671 823-488
Baugenehmigungen
- Zuständigkeit VG Schiefergebirge, Unterwellenborn, Leutenberg, Bad Blankenburg, Kaulsdorf:
Telefon 03671 823-479 - Zuständigkeit: Saalfeld, Saalfelder Höhe, Schmiedefeld:
Telefon 03671 823-478 - Zuständigkeit: Uhlstädt-Kirchhasel, Remda-Teichel, VG Schwarzatal:
Telefon 03671 823-927 - Zuständigkeit: Rudolstadt, Königsee:
Telefon 03671 823-485
Bauplanungsrecht und Bauvorbescheide
- Telefon 03671 823-851
- Telefon 03671 823-931
Widerspruch- und Klageverfahren
- Telefon 03671 823-488
Baulasten
- Telefon 03671 823-806
- Telefon 03671 823-488
- Telefon 03671 823-927
Vorbescheid (§ 82 ThürBO)
Vorbescheid (§ 82 ThürBO)
Wofür benötige ich einen Vorbescheid?
- verbindliche und abschließende Klärung einzelner Fragen eines späteren Baugenehmigungsverfahren vor dem Einreichen eines ggf. kostenintensiven Bauantrages (frühzeitig Planungssicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstücks oder die Zulässigkeit von Abweichungen)
- Eine Bauvoranfrage ist z.B. sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist oder ob Abweichungen von einzelnen bauordnungsrechtlichen Anforderungen zugelassen werden können
- es können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind
- Die Fragestellungen müssen vom Bauherrn so formuliert sein, dass sie mit einer eindeutigen Zustimmung oder Ablehnung beantwortet werden können, bspw.
- grundsätzliche Bebaubarkeit des Grundstücks mit einem konkreten Vorhaben (z.B. Einfamilienhaus, Gartenhütte, etc.)
- Erschließung (Wasser, Abwasser, Anbindung an öffentlich-rechtlich gewidmete Straße)
- Maß der baulichen Nutzung (Anzahl Vollgeschosse, Höhe des Bauvorhabens, Grundfläche)
- Zulässigkeit von Garagen oder Gartenhäuser, Wochenendhäusern insbesondere im baurechtlichen Außenbereich
Welche Unterlagen benötige ich für einen Vorbescheid?
Ich möchte meinen Vorbescheid postalisch stellen
Sie benötigen:
- Eigenhändig unterschriebener Antrag (sogenannte Anlage 01)
- Hier ist wichtig, dass Sie "Vorbescheid" ankreuzen sowie die folgenden Nummern ausfüllen:
- Nummer 1, 2, 3, 5 und 11
- unter Punkt 5 müssen Sie Ihre zu beantwortenden Fragen so stellen, dass sie von uns eindeutig mit ja oder nein beantwortet werden können. (Beispiele siehe oben)
- Hier ist wichtig, dass Sie "Vorbescheid" ankreuzen sowie die folgenden Nummern ausfüllen:
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Maßstab 1:1000 oder 1:500)
- Bestellung beim Liegenschaftskataster (Kostenpflichtig)
- Selbstständige Erstellung über Geoproxy (z.B. Boris TH)
- Einzeichnen des Bauvorhabens/des Baufeldes in eine Kopie des Auszugs aus dem Liegenschaftskataster (Bei Maßstab 1:1000 entspricht 1mm = 1m, Bei 1:500 entspricht 2 mm = 1 m)
- optionale Bauvorlagen wie Schnitte, Ansichten, Baupläne, Fotos... (Bauvorlagen, die durch einen Bauvorlageberechtigten (z.B. Architekt) gezeichnet/ausgearbeitet sind, müssen erst im Baugenehmigungsverfahren vorgelegt werden.)
- Nachweis der Privilegierung für Vorhaben im Außenbereich für Landwirte (Formular Nachweis Privilegierung Landwirt)
- Nachweis der Privilegierung für Vorhaben im Außenbereich für Forstwirte (Formular Nachweis Privilegierung Forstwirt)
Die Unterlagen sind in einfacher Ausfertigung unter unten folgender Adresse einzureichen:
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Sachgebiet Bauaufsicht
Schlossstraße 24
07318 Saalfeld
Baugenehmigung (§§ 62 und 63 ThürBO)
Baugenehmigung (§§ 62 und 63 ThürBO)
Wann benötige ich EINE Baugenehmigung?
- Errichtung von Neubauten,
- Veränderung an baulichen Anlagen
- Nutzungsänderung von baulichen Anlagen
Wann benötige ich KEINE Baugenehmigung?
- bei verfahrensfreien Bauvorhaben (§ 63 Thüringer Bauordnung)
- die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften (Bauplanungsrecht gem. BauGB, Naturschutz, Wasserrecht, Bodenrecht, Artenschutz,etc)
- Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie bitte einen der Ansprechpartner
Ich möchte meinen Bauantrag postalisch stellen
Sie benötigen:
- Eigenhändig unterschriebener Antrag (sogenannte Anlage 01)
- Hier ist wichtig, dass Sie "Bauantrag" ankreuzen.
- Eigenhändig unterschriebene Baubeschreibung (sogenannte Anlage 02)
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Maßstab 1:1000 oder 1:500)
- Bestellung beim Liegenschaftskataster (Kostenpflichtig)
- Einzeichnen des Bauvorhabens/des Baufeldes in eine Kopie des Auszugs aus dem Liegenschaftskataster (Bei Maßstab 1:1000 entspricht 1mm = 1m, Bei 1:500 entspricht 2 mm = 1 m)
- Bauvorlagen wie Schnitte, Ansichten, Baupläne, Fotos... (Bauvorlagen müssen durch einen Bauvorlageberechtigten (z.B. Architekt) gezeichnet/ausgearbeitet sein)
- Ausnahmen hiervon sind bspw. Gartenhäuser mit Typengenehmigungen und Typenstatig z.B. aus dem Baumarkt. Hier sind die Unterlagen in der Regel vom Anbieter downloadbar.
- Erklärung zum Standsicherheitsnachweis nach § 14 ThürBauVorlVO (sogenannte Anlage 05)
- Erklärung zum Brandschutznachweis nach § 14 ThürBauVorlVO (sogenannte Anlage 06)
- Nachweis der Privilegierung für Vorhaben im Außenbereich für Landwirte (Formular Nachweis Privilegierung Landwirt)
- Nachweis der Privilegierung für Vorhaben im Außenbereich für Forstwirte (Formular Nachweis Privilegierung Forstwirt)
Die Unterlagen sind in einfacher Ausfertigung unter unten folgender Adresse einzureichen:
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Sachgebiet Bauaufsicht
Schlossstraße 24
07318 Saalfeld
Baulasten (§ 90 ThürBO)
Baulasten (§ 90 ThürBO)
Aufgaben
Das Baulastenverzeichnis wird von der Unteren Bauaufsichtsbehörde geführt.
Baulasten können erforderlich werden, um ein Grundstück bebaubar zu machen, um z.B. Leitungsrechte und Zufahrten über fremde Grundstücke zu sichern, um bestimmte brandschutztechnische Probleme zu lösen, Grundstücke zu verschmelzen usw.
Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Sicherung, die der zivilrechtlichen Sicherung im Grundbuch ähnelt, generell ist es aber so, dass in einem bauaufsichtlichen Verfahren diese öffentlich-rechtliche Sicherung erforderlich ist, die zivilrechtliche genügt in der Regel nicht. Da dies auf den Einzelfall (die Grundstückssituation) bezogen ist, ist eine Beratung durch die Bauaufsicht dringend erforderlich.
Baulasten Formulare
Kontakte Untere Denkmalschutzbehörde
Kontakte Untere Denkmalschutzbehörde
- denkmalschutz@kreis-slf.de
- Telefon 03671 823-483
- Telefon 03671 823-931
- Telefon 03671 823-226
Untere Denkmalschutzbehörde (Denkmalschutz)
Untere Denkmalschutzbehörde (Denkmalschutz)
Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis
zusätzlich zum Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Bilder des Bestandes
- Bei Baumahnahmen Maßnahmebeschreibung zum Beispiel mittels Angebot (Zeichnerische Darstellung, verwendetes Material, Farbigkeit)
- gegebenenfalls Lageplan (selbstständige Erstellung über Geoproxy, zum Beispiel Boris TH ist möglich)
Beantragung von Steuervergünstigungen
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 31 Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThürDSchG) in Verbindung mit § 10 g des Einkommensteuergesetzes (EStG)
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 31 Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThürDSchG) in Verbindung mit den §§ 7 i, 10 f, 11 b des Einkommensteuergesetzes (EStG)
Beantragung von Fördermitteln des Thüringischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie
Achtung: Antrangsunterlagen bitte in doppelter Ausführung einreichen!
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung von Kulturdenkmalen (Fördermittelantrag)
- Denkmalförderrichtlinie nach Thüringer Denkmalschutzgesetz
- Antrag auf vorzeitigen, förderunschädlichen Maßnahmebeginn (bitte formlosen Antrag dem Fördermittelantrag beifügen)
Beantragung von Fördermitteln des Landreises Saalfeld-Rudolstadt
- Richtlinie für die Bewilligung von Zuwendungen für Denkmalschutz aus Haushaltsmitteln des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt (Denkmalförderrichtlinie Landkreis SLF-RU)
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung von Kulturdenkmalen (Fördermittelantrag)
Sonstiges
Handwerksbetriebe für Restaurierung und Denkmalpflege
Wer Kulturgut restaurieren lassen will, weiß wie schwer es ist, die richtigen Handwerksbetriebe zu finden. Die Online-Datenbank „Handwerksbetriebe für Restaurierung und Denkmalpflege“ (www.restaurierung-handwerk.de) präsentiert die ausgewiesenen Fachbetriebe mit ihrem Leistungs- und Erfahrungsspektrum.
Gelistet sind ausschließlich eingetragene Handwerkskammerbetriebe, welche die Aufträge mit qualifizierten Beschäftigten durchführen. Darüber hinaus erfüllen alle gelisteten Unternehmen zusätzliche Zulassungskriterien, die sie insbesondere für die Arbeit in Restaurierung und Denkmalpflege ausweisen. Ein Expertenbeirat überprüft diese Kriterien kontinuierlich und sorgt für die qualitative Weiterentwicklung der Datenbank. Die Registrierung als Handwerksbetrieb erfolgt über die Webseite.
Die Datenbank bietet eine kostenlose Recherche nach Handwerk, Region, spezifischen Leistungen, Fachgebieten und Zulassungskriterien der Restaurierungsbetriebe.
Denkmalensembles im Landkreis
Denkmalensembles im Landkreis
Die Lagepläne können durch Anklicken des jeweiligen Ensembles geöffnet werden.
Bad Blankenburg
- Ortslage: "Stadtkern Bad Blankenburg " innerhalb der ehem.Stadtmauer
- Zeigerheim 1-24: "Ortslage Zeigerheim"
Gräfenthal
- Marktplatz: “Marktplatz Gräfenthal“ mit Mündungsbereich der abgehenden Straßen einschl. Bebauung, Straßenbelag und Brunnen
- Großneundorf 1-3: "Kirche mit Friedhof, Pfarrhaus und Schule"
Hohenwarte
- Preßwitzer Straße 1-22: “Siedlung Hohenwarte“
Kaulsdorf
- Breternitz: “Ortslage Breternitz“
Königsee
Leutenberg
- Vor dem Kalkgrubental: “Scheunenreihe südlich der Wurzbacher Straße“
- “Altstadt Leutenberg“ (einschließlich ehemals Stadtwall, Wallgraben)
Probstzella
- Lichtentanne: “Ortslage Lichtentanne“
Rudolstadt
- Theodor-Neubauer-Straße: “ehem. Fabrik Friedrich Adolf Richter & Co., Rudolstadt (Ankerwerk)
- Oberpreilipp: "Ortskern Oberpreilipp" (Nr. 1-5 und 12-16)
- Schwarzburger Chaussee 32-48: "Schwarzburger Chaussee 32-48" (Mehrfamilien-Wohnhäuser einschl. Freiflächen, Pflanzen und Einfriedung)
- Heinrich-Heine-Park: "Heinrich-Heine-Park"
- “Kernstadt Rudolstadt“
- Puschkinstraße: "Alexander-Puschkin-Straße" 1-7, 4-10 mit Schwarzburger Chaussee 11
- Anger: "Anger" mit Theater Rudolstadt, Intendanz, Probenhaus und Technik (Boucher),Theaterrestaurant"
- Am Saaldamm: "Am Saaldamm 3, 5, 7, 9 mit Platz der Opfer des Faschismus 1a und 3"
- “Ortslage Teichröda“
Saalfeld/Saale
- Schloßstraße: “Schloßstraße“ mit Schloßstraße 3 - 31, 4 - 14, Lange Gasse 37 und Lindenplatz 1 - 3/ straßenbegleitende Bebauung (Hauptgebäude), bei Nr. 31 auch westl. anschl. Nebengebäude
- Gorndorf, Stauffenbergstraße: "Wohnanlage Stauffenbergstraße 7-47, 146-168"
- “Stadtkern Saalfeld/Saale“ in der Umgrenzung des Verlaufs der ehemaligen Stadtbefestigung
- Schloßstraße 24, 22: “Sachgesamtheit Schloss und Park Saalfeld / Saale“ mit Einfriedung, Nebengebäude, Orangerie, Teepavillon, Marstall, Brunnen, ehem. Schlossgärtnerei
- Wickersdorf 1/22: "Gesamtanlage ehem. Freie Schulgemeinde Wickersdorf"
- Unterwirbach: “Ortskern Unterwirbach“
Schwarzatal
- Döschnitz: "um die Kirche" mit Pfarrhaus (Nr. 51), Scheune, Kantorat (Nr. 52) und Edelhof (Nr. 53)
Unterwellenborn
- Grubensteig: "Revierhaus mit sogenannte Bethaus und Nebengebäuden, Kochsche Villa, Ersatzschacht 04 mit Maschinenhaus, alte Markscheiderei und Laborgebäude"
- Langenschade, Hauptstraße 40-45: “Hofanlagen Hauptstraße 40 - 45“
Zuständig für folgende Dienstleistungen und weitere
- Altlasten- oder Bodenschutzkataster Auskunft beantragen
- Bauen - Antrag auf Auskunft / Einsicht / Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Bauen - Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung
- Bauen - Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses zur Grundstücksteilung
- Bauen - Antrag auf Baugenehmigung (im vereinfachten oder regulären Verfahren)
- Bauen - Antrag auf Baugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage
- Bauen - Antrag auf Baugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage im vereinfachten Verfahren
- Bauen - Antrag auf Bauvorbescheid / Bauvoranfrage
- Bauen - Antrag auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis
- Bauen - Antrag auf Genehmigung der Nutzungsänderung von baulichen Anlagen im vereinfachten Verfahren
- Bauen - Antrag auf Löschen einer Baulast aus dem Baulastenverzeichnis
- Bauen - Antrag auf Nutzungsänderung von baulichen Anlagen
- Bauen - Antrag auf Teilbaugenehmigung
- Bauen - Antrag auf Teilbaugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage
- Bauen - Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für die Änderung an baulichen Anlagen
- Bauen - Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung/ des Bauvorbescheids
- Bauen - Antrag auf Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage
- Bauen - Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheids
- Bauen - Antrag auf Zulassung einer Abweichung von baurechtlichen Anforderungen sowie von den Festsetzungen des Bebauungsplans
- Bauen - Anzeige der Beseitigung von baulichen Anlagen
- Bauen - Anzeige der Nutzungsaufnahme
- Bauen - Anzeige des Baubeginns
- Bauen - Anzeige des Bauleiters
- Bauen - Anzeige des Bauzustands
- Bauen - Anzeige des Tragwerksplaners bei Beseitigung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen
- Bauen - Anzeige einer baugenehmigungsfrei gestellten Änderung an einer baulichen Anlage
- Bauen - Anzeige eines Bauvorhabens, dass der Genehmigungsfreistellung unterliegt
- Bauen - Anzeige eines Fliegenden Baus und Antrag auf Ausführungsgenehmigung
- Bauen - Anzeige eines Wechsels des Bauherrn
- Bauen - Anzeige eines Wechsels des Bauleiters
- Bauen - Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung - bei verfahrensfreien Bauvorhaben beantragen
- Bauen - Beratung zu den Bauvorschriften in Anspruch nehmen
- Bauen - Bescheinigung über die Bauausführung hinsichtlich des geprüften Brandschutznachweis und Standsicherheitsnachweis erbringen
- Bauen - Gebrauchsabnahme eines fliegenden Baus
- Bauen - Genehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage
- Bauen - Genehmigungsfreistellung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Denkmalpflege
- Denkmalschutz