Wohnungsbauförderung

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen sowie nicht-öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung („Sozialwohnung“) zu beziehen. Er wird im § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) geregelt.

Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Bescheinigung ist die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen sowie die Nichtüberschreitung angemessener Wohnungsgrößen.

Vom Antragsteller werden generell die vollständig ausgefüllten Formulare mit entsprechenden Nachweisen abgefordert.

Die Gebühr für den Wohnberechtigungsschein beträgt 10,00 €, auch bei einer Ablehnung. Er gilt nur für jeweils das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Ein WBS aus dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gilt also im gesamten Bereich von Thüringen.

Es ist darauf zuachten, dass bei Wohnsitz in Saalfeld oder Rudolstadt, der Wohnberechtigungsschein in der jeweiligen Stadtverwaltung zu beantragen ist.

Der WBS ist vor Abschluss des Mietvertrages beim jeweiligen Vermieter vorzulegen.

Zur Klärung Ihrer Fragen stehen die Mitarbeiter des Sachgebietes Wohnungsbauförderung selbstverständlich zur Verfügung.

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