Fleischbeschaubezirke und Trichinenuntersuchungsstellen im Landkreis

Auch nach Inkrafttreten des neuen EU- Lebensmittel- und Fleischhygienerechtes unterliegen Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und andere Paarhufer, Pferde und andere Einhufer, wenn ihr Fleisch zum Genuss für den Menschen bestimmet ist, vor und nach der Schlachtung einer amtlichen Untersuchung (Schlachttier- und Fleischuntersuchung).

Schweine und Einhufer sind zusätzlich nach der Schlachtung auf Trichinen zu untersuchen.

Ferner unterliegen der Untersuchungspflicht auf Trichinen Wildschweine, Bären, Füchse, Sumpfbiber, Dachse und andere fleischfressende Tiere, die Träger von Trichinen sein können, wenn das Fleisch zum Genuss von Menschen verwendet werden soll.

Nachfolgend werden die für die Städte, Gemeinden und Ortsteile zuständigen amtlichen Tierärzte und Fleischkontrolleure sowie die Trichinenuntersuchungsstellen bekanntgegeben.

Wir machen darauf aufmerksam, dass bei Hausschweinen aus gewerblicher Schlachtung, Einhufern sowie bei allen untersuchungspflichtigen Wildtieren die Trichinenuntersuchung nur in den genannten Trichinenuntersuchungsstellen erfolgen darf.

Information zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung - Änderungen der Gebührenhöhe

Ab April 2017 werden die Gebühren für die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchungen wie folgt neu festgesetzt:

Einhufer: 29,00 EUR
Rinder: 22,00 EUR
Schweine: 21,00 EUR
Schafe / Ziegen: 11,00 EUR
Sonstiges Haarwild: 13,00 EUR
Wildschwein (Probenahme einschließlich Trichinenuntersuchung): 15,00 EUR
Wildschwein (Trichinenuntersuchung): 10,00 EUR
Wegstreckenentschädigung pro Kilometer: 0,30 EUR pro km
Einzeluntersuchung auf ausdrücklichen Wunsch des Verfügungsberechtigten außerhalb der festgelegten Untersuchungszeiten: 32,00 EUR

Gesetzliche Grundlage

Artikel 27 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 in Verbindung mit Ziffer 5.1 der Thüringer  Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Die sich aus der erforderlichen Neukalkulation ergebenden Gebühren werden ab dem 01. April 2017 angewendet.

Fleischbeschaubezirke im Landkreis Stand 1. August 2012

Übersicht über die Fleischbeschaubezirke
Aktueller Stand zum 1. August 2012 im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

Gebühren der Fleischbeschau

Auch im Jahr 2013 bleiben die Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung (Fleischbeschau) bei Hausschlachtungen konstant. Die Gebührenübersicht finden Sie hier:

Aktuell gültige Fleischuntersuchungsgebühren Hausschlachtung - Gebühr je Tier

Einhufer einschließlich Trichinenuntersuchung: 31,00 EUR
Rinder / Kälber / Jungrinder: 18,00 EUR
BSE- / TSE_Probenahme: 9,50 EUR
Schafe, Ziegen, Schaflämmer: 8,50 EUR
Fleischuntersuchung Gatterwild / Haarwild: 10,00 EUR
Schweine einschließlich Trichinenuntersuchung: 15,70 EUR
Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen/Dachsen: 9,00 EUR
Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen/Dachsen mit Probenahme: 17,00 EUR
Wegstreckenentschädigung pro km: 0,37 EUR