Beschwerden

Immissionsschutz - Beschwerden

Bei einer Beeinträchtigung der Schutzgüter Mensch, Tier, Pflanze, Boden, Wasser, Atmosphäre oder andere Kultur- und Sachgüter ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) anzuwenden.

Beeinträchtigungen im Sinne des BImSchG können sein:

  • Luftverunreinigungen (Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft, insbesondere durch Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe)
  • Geräusche
  • Erschütterungen
  • Licht
  • Wärme
  • Strahlen und ähnliche Erscheinungen

Diese Beeinträchtigungen können von folgenden dem BImSchG unterliegenden Quellen stammen:

  • Betriebsstätten und sonstige ortsfeste Einrichtungen
  • Maschinen, Geräte und sonstige ortsveränderliche technische Einrichtungen sowie Fahrzeuge
  • Grundstücke, auf denen Stoffe gelagert oder abgelagert oder Arbeiten durchgeführt werden, die Emissionen verursachen können

Anbei möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, die von Ihnen wahrgenommenen Belastungen zu erfassen:

  • Erfassungsbogen Lärm*
  • Erfassungsbogen Geruchs- und Rauchgasbelästigungen*


*) Bitte füllen Sie diese mindestens einen Monat aus und senden diese danach mit Ihrer Beschwerde an das SG Abfallwirtschaft, Immissionsschutz, Chemikalienrecht:  immissionsschutz@kreis-slf.de.