Untere Chemikaliensicherheitsbehörde

Aufgaben

Zweck des Chemikaliengesetzes (ChemG) ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Gemische zu schützen, insbesondere sie erkennbar zu machen, sie abzuwenden und ihrem Entstehen vorzubeugen.

Die Chemikaliensicherheit dient dem Arbeits-, Verbraucher- und Umweltschutz und befasst sich unter anderem mit der Kennzeichnung von Chemikalien und dem Umgang mit Bioziden oder schädlicher Treibhausgase.

Die Untere Chemikaliensicherheitsbehörde im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt ist für die Umsetzung der Aufgaben im Rahmen der Chemikaliensicherheit im übertragenen Wirkungskreis verantwortlich.

Zu ihren Aufgaben zählen unter anderen:

  • Überwachungsmaßnahmen nach den § 21 Chemikaliengesetz (ChemG)
  • Überwachung der Hersteller und Einführer bezüglich der richtigen Umsetzung der sich aus dem ChemG ergebenden Pflichten, insbesondere:
    • der Nachweispflicht hinsichtlich der von der Produktionsmenge abhängiger Prüfungen
    • Mitteilungspflichten hinsichtlich aller gesetzlich geforderten Angaben über neue Produkte, Stoffe und Gemische
    • Verpackung- und Kennzeichnungspflicht der Stoffe und Zubereitungen entsprechend Ihrer Gefährlichkeit
  • Überwachungsmaßnahmen nach § 13 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG)
  • Vollzug der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)

Weitere Aufgabenstellungen ergeben sich aus der Umsetzung von Pflichten folgender Verordnungen des Chemikalienrechts:

  • Detergenzienverordnung (Verordnung (EG) Nr. 648/2004)
  • REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006)
  • Biozidverordnung (Verordnung (EU) Nr. 528/2012) und Biozidmeldeverordnung
  • Chemikalien-Ozonschichtverordnung und Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
  • Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung (ChemKlimaschutzV)
  • Lösemittelhaltige Farben- und Lackverordnung (ChemVOCFarbV)