Vorbescheid (§ 82 ThürBO)

Wofür benötige ich einen Vorbescheid?

  • verbindliche und abschließende Klärung einzelner Fragen eines späteren Baugenehmigungsverfahren vor dem Einreichen eines ggf. kostenintensiven Bauantrages (frühzeitig Planungssicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstücks oder die Zulässigkeit von Abweichungen)
  • Eine Bauvoranfrage ist z.B. sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist oder ob Abweichungen von einzelnen bauordnungsrechtlichen Anforderungen zugelassen werden können
  • es können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind
  • Die Fragestellungen müssen vom Bauherrn so formuliert sein, dass sie mit einer eindeutigen Zustimmung oder Ablehnung beantwortet werden können, bspw.
    • grundsätzliche Bebaubarkeit des Grundstücks mit einem konkreten Vorhaben (z.B. Einfamilienhaus, Gartenhütte, etc.)
    • Erschließung (Wasser, Abwasser, Anbindung an öffentlich-rechtlich gewidmete Straße)
    • Maß der baulichen Nutzung (Anzahl Vollgeschosse, Höhe des Bauvorhabens, Grundfläche)
    • Zulässigkeit von Garagen oder Gartenhäuser, Wochenendhäusern insbesondere im baurechtlichen Außenbereich

Welche Unterlagen benötige ich für einen Vorbescheid?

Ich möchte meinen Vorbescheid postalisch stellen

Sie benötigen:

  1. Eigenhändig unterschriebener Antrag (sogenannte Anlage 01)
    • Hier ist wichtig, dass Sie "Vorbescheid" ankreuzen sowie die folgenden Nummern ausfüllen:
      • Nummer 1, 2, 3, 5 und 11
      • unter Punkt 5 müssen Sie Ihre zu beantwortenden Fragen so stellen, dass sie von uns eindeutig mit ja oder nein beantwortet werden können. (Beispiele siehe oben)
  2. Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Maßstab 1:1000 oder 1:500)
  3. Einzeichnen des Bauvorhabens/des Baufeldes in eine Kopie des Auszugs aus dem Liegenschaftskataster (Bei Maßstab 1:1000 entspricht 1mm = 1m, Bei 1:500 entspricht 2 mm = 1 m)
  4. optionale Bauvorlagen wie Schnitte, Ansichten, Baupläne, Fotos... (Bauvorlagen, die durch einen Bauvorlageberechtigten (z.B. Architekt) gezeichnet/ausgearbeitet sind, müssen erst im Baugenehmigungsverfahren vorgelegt werden.)
  5. Nachweis der Privilegierung für Vorhaben im Außenbereich für Landwirte (Formular Nachweis Privilegierung Landwirt)
  6. Nachweis der Privilegierung für Vorhaben im Außenbereich für Forstwirte (Formular Nachweis Privilegierung Forstwirt)

Die Unterlagen sind in einfacher Ausfertigung unter unten folgender Adresse einzureichen:

Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Sachgebiet Bauaufsicht
Schlossstraße 24
07318 Saalfeld